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   AG Oberhausen, 10.04.2018 - 34 C 70/17   

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https://dejure.org/2018,9596
AG Oberhausen, 10.04.2018 - 34 C 70/17 (https://dejure.org/2018,9596)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 10.04.2018 - 34 C 70/17 (https://dejure.org/2018,9596)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 10. April 2018 - 34 C 70/17 (https://dejure.org/2018,9596)
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  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahresabrechnung muss mindestens eine Woche vor der Eigentümerversammlung vorliegen; § 28 WEG

 
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  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG Oberhausen, 10.04.2018 - 34 C 70/17
    Es genügt nicht, dass sich das maßgebende Zahlenwerk und die Schlüssigkeit der Rechnung für den Eigentümer erst aufgrund einer erläuternden Darstellung des Verwalters erschließt (vgl. OLG Hamm, ZMR 2001, 1001; Wanderer in Bärmann/Seuß, 6. Auflage 2013, Rn. C 1574 -1577; BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09, Rn. IO).
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus AG Oberhausen, 10.04.2018 - 34 C 70/17
    Es genügt nicht, dass sich das maßgebende Zahlenwerk und die Schlüssigkeit der Rechnung für den Eigentümer erst aufgrund einer erläuternden Darstellung des Verwalters erschließt (vgl. OLG Hamm, ZMR 2001, 1001; Wanderer in Bärmann/Seuß, 6. Auflage 2013, Rn. C 1574 -1577; BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09, Rn. IO).
  • LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Angaben zum Stand

    Auszug aus AG Oberhausen, 10.04.2018 - 34 C 70/17
    Die Jahresabrechnung ist die,,an sich ganz einfache Rechnung: Anfangsbestand der Konten zu Beginn des Jahres plus Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Laufe des Jahres minus erfolgter Ausgaben im Abrechnungsjahr = Kontostand am Ende des Jahres" (vgl. LG Hamburg ZMR 2011, 163, LG Rostock, 10.07.2015, 1 S 160/14).
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